Rechtsgebiet – Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten haben eine große Bedeutung in der Praxis. Sie treten in den unterschiedlichsten Formen auf und reichen von Meinungsverschiedenheiten in Gesellschaften mit besonderer personeller Verbundenheit und Zusammenarbeit (Familiengesellschaften) bis hin zu Streitigkeiten in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften.

Zum Gesellschaftsrecht gehören nicht nur die Auswahl und Gründungen von Gesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, AG), sondern auch die Klärung der nach der Gründung entstehende Fragen und Probleme. Durch die Internationalisierung der Geschäfte über das Internet, spielt zudem auch das europäische Gesellschaftsrecht eine herausragende Rolle. Das Gesellschaftsrecht selbst ist nicht abschließend, da in der Praxis verschiedene Rechtsgebiete wie z.B. die Regelungen des Handelsrechts (die Gesellschaft als Kaufmann), des Arbeitsrechts (die Gesellschaft als Arbeitgeberin) oder des Insolvenzrechts eine große Rolle spielen. 

Die häufigste Rechtsform der Gründungen ist die GmbH. Hierbei treten häufiger Probleme im Hinblick auf die Erhöhung bzw. Herabsetzung des Stammkapitals auf. Insbesondere ist auf Fragestellungen im Hinblick auf die Kapitalauszahlungen an die Gesellschafter und zugleich die Kapitalerhaltungsvorschriften hinzuweisen.

Unsere Anwälte betreuen u.a. Gesellschaften bei Aufnahme neuer Gesellschafter und bei anderen Beteiligungsformen (Eigenkapital, Fremdkapital oder Mezzanine Kapital).

Neben den Rechten und Pflichten der Gesellschafter (insbesondere über ihre Vermögensrechte, Informationsrechte, weitere vertraglich vereinbarte Sonderrechte, Treupflichten, Wettbewerbsverbote, Haftung, Mitberechtigung am Geschäftsanteil und Belastung von Geschäftsanteilen) beraten wir auch über die Rechtsstellung und Pflichten des Geschäftsführers.

Unsere Anwälte betreuen die Gesellschafter bei Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts betreuen unsere Rechtsanwälte zudem in- und ausländische Unternehmen umfassend bei:

  • Unternehmenskäufen und –verkäufen (M&A),
  • Beteiligungserwerben,
  • Kapitalerhöhungen,
  • Abfindungsvereinbarungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters,
  • Gesellschafterstreitigkeiten,
  • Geschäftsführerpflichten und die Haftung der Geschäftsleitung,
  • Gesellschafterversammlungen,
  • Fragestellungen zu Ad-hoc Mitteilungen,
  • Delisting,
  • Unternehmenssanierungen,
  • Debt Equity Swap,
  • Erstellung von AGB,
  • Beendigung der Gesellschaft.

Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern entstehen häufig, wenn das Unternehmen in eine Schieflage gerät. Daraus können zulasten der Gesellschaft erhebliche Nachteile vom völligen Stillstand der Geschäfte bis hin zu Insolvenz resultieren. Unsere Berater installieren Arbeitsgruppen und fungieren als Mediatoren, um den Konflikt zwischen den Gesellschaftern zu entschärfen.

Sollte eine sachdienliche Lösung nicht gefunden werden, können unsere Anwälte zügig die notwendige Klage (ggf. im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzes) erheben.

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Betreuung spielen steuerliche Fragestellungen (z.B. für die Wahl der richtigen Gesellschaftsform) häufig eine zentrale Rolle. Diese Aspekte werden im Wege interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Steuerrechtsexperten in die Beratung mit einbezogen.

Wir betreuen unsere Mandanten auch bei Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsverfahren.