Rechtsgebiet – Bankrecht

Zu den klassischen Beratungsfeldern unserer hoch spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland gehören im Bereich Wirtschaftsrecht auch die eng zusammenhängenden Rechtsgebiete Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Stefan Heßler hat den Kurs für Fachanwälte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich absolviert.

Innerhalb des Rechtsgebietes Bankrecht ist unsere Kanzlei neben der Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen und der Erstellung und Überprüfung von Darlehens- und Finanzierungsverträgen (u.a. Akquisitionsfinanzierung; Konsortialdarlehen) bspw. auch in der Betreuung und Beratung von Banken, Unternehmern und Privatpersonen im Bereich des Bank- und Finanzmarktaufsichtsrechts (u.a. Verbraucherschutz, MiFID II, MiFIR, PRIIPs) sowie des Sicherheitenrechts tätig. Unseren Mandanten steht jederzeit ein spezialisierter Rechtsanwalt bzw. eine spezialisierte Rechtsanwältin der Kanzlei beratend zur Seite um deren Recht zu wahren und effektiv durchsetzen zu können.

Darüber hinaus beraten und betreuen unsere Rechtsanwälte, insbesondere am führenden Finanzplatz in Deutschland, Frankfurt am Main, bei der Gründung von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten und unterstützen diese bei der Erlangung der notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse. Auch erstellen unsere im Vertragsrecht spezialisierten Anwälte die notwendigen Vertragsdokumente und halten diese stets auf dem aktuellen Stand. 

Unsere im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen in Frankfurt am Main sowie unserem weiteren Standort in Gießen insbesondere auch bei folgenden weiteren Themen jederzeit unterstützend zur Seite:

  • Der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Darlehens- und Sicherheitenverträgen (Bürgschaftsverträge, Raumsicherungsverträge, Grundschulden, Hypotheken, Sicherungsübereignungsverträge etc.),
  • Der Prüfung und Erstellung von Bewertungen im Hinblick auf die Möglichkeit der Freigabe von Sicherheiten / Übersicherung,
  • Der Erstellen, überprüfen und anpassen von Beitrittserklärungen zu Kredit- und Darlehensverträgen,
  • Der Erstellen und Überprüfung von Abtretungsanzeigen und acknowledgments, directors certificats, shareholder resolutions, sowie der Überwachung und der Abwicklung der condition precedents und der post-closing conditions,
  • Der Prüfung von Kündigungs- / Widerrufsmöglichkeiten von Darlehensverträgen,
  • Der Prüfung der Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten sowie sonstiger Bankgebühren,
  • Der Prüfung der Berechtigung zur Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung sowie der Überprüfung deren konkreter Berechnung,
  • Der Beratung im Bankrecht / Kapitalmarktrecht in Verbindung mit Fragestellungen aus dem Erbrecht, dem Familienrecht, dem Baurecht sowie auch dem Steuerrecht,
  • Der Beratung, Vertragserstellung und der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Leasing und Factoring,
  • Der Restrukturierung sowie der Abwicklung und der Vollstreckung aus notleidenden Darlehensverträgen,
  • Der Beratung und Unterstützung bei Auslandsgeschäften

Sollte daher bei Ihnen Beratungsbedarf im Bereich des Bankrechts bestehen, kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt am Main und in Gießen. Ein Anwalt / eine Anwältin unserer Kanzlei steht Ihnen gerne jederzeit beratend, prüfend und unterstützend zur Seite, um Ihr Recht zu wahren bzw. wirksam durchzusetzen.