LAG Berlin-Brandenburg: Äuße­rungen im Whatsapp-Chat kein Kün­di­gungs­grund

Der technische Leiter eines Vereins für Flüchtlingshilfe äußerte sich privat bei Whatsapp herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder. Der Verein kündigte ihm daraufhin. Diese Kündigung erklärte das LAG jedoch für unwirksam.

LAG Berlin-Brandenburg: Äußerungen im Whatsapp-Chat kein Kündigungsgrund . In: Legal Tribune Online, 20.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46058/ (abgerufen am: 22.09.2021 )