EuGH zu Verbraucherkreditverträgen: Kunden können Kre­dit­ver­träge wider­rufen und sparen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Urt. v. 09.09.2021, Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

EuGH zu Verbraucherkreditverträgen: Kunden können Kreditverträge widerrufen und sparen . In: Legal Tribune Online, 09.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45973/ (abgerufen am: 22.09.2021 )